Glossar

Kinotarchie

Für das Staatskonzept aus Kapitel 10 neu eingeführte oder in besonderer Bedeutung genutzte Begriffe.

Abstimmung

Artikel 4.6

Im Register durchgeführter Prozess, mit welchem die Stimmberechtigten darüber entscheiden, ob ein Vorschlag zu geltendem Gesetz oder geltender Verordnung wird. Beginnt, wenn 12% an Stimmgewicht zustimmen.

Account

Artikel 4.3

Benutzerkonto im Register. Ermöglicht das Hinterlegen von Daten im Register (Schlüssel-Wert-Paare und Dokumente). Daten können von anderen Accounts signiert sein. Spezielle Accountarten: Bürgeraccount, Gemeinschaftsaccount.

amtlich (Account, Daten)

Artikel 4.5

Daten werden als „amtlich“ markiert und gelten als amtlich ausgewiesen, falls sie von einem als „amtlich“ markierten Account signiert sind. Das Register markiert Accounts als amtlich, die von 60% des Stimmgewichts der Gemeinschaften (Standardwichtung) als vertrauenswürdig markiert sind.

Amtlich-Widerruf

Artikel 4.9

Ein nicht gestoppter, noch nicht gültiger Widerruf der „amtlich“ Markierung von Daten. Wird nach 3 Monaten gültig. Ein laufender Widerruf wird bei den betroffenen Daten angezeigt.

Bürgeraccount

Artikel 4.3

Account mit hinterlegter amtlich ausgewiesener Staatsbürgernummer, Namen und Geburtsdatum. Gleichbedeutend mit Staatsbürgerschaft. Ist eine Gemeinschaft hinterlegt (von dieser signiert), so macht dies den Bürger zum Mitglied der Gemeinschaft und verschafft dieser Stimmgewicht.

Exekutive

Artikel 7.1

ausführende Gewalt des Zentralstaates. Besteht aus allen Räten und allen zur Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen geschaffenen Institutionen.

Einzelvorschlag

Artikel 4.6

Vorschlag ohne strukturierte Daten. Kann nicht referenziert werden. Eine Abstimmung über einen Einzelvorschlag heißt Einzelabstimmung.

Gemeinschaft

Artikel 4.3, 5.1, 5.5, ...

Hat in Legislative und Exekutive des Zentralstaates Stimmrecht proportional zur Anzahl ihrer Mitglieder (siehe „Standardwichtung“). Kann sich intern beliebig organisieren, von ihren Mitgliedern Abgaben und die Einhaltung ihrer Regeln verlangen und ihnen Dienstleistungen bieten. Jeder Bürger ist Mitglied genau einer Gemeinschaft (siehe „Nullgemeinschaft“).

Gemeinschaftsaccount

Artikel 4.3

Als Gemeinschaft ausgewiesener Account. Signiert Bürgeraccounts die Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft. Kann an Entscheidungen des Zentralstaates teilnehmen. Sein Stimmgewicht wird durch die Wichtung bestimmt.

Gemeinschaftsland

Artikel 5.5

Boden vom Typ A oder U, welcher von einer Gemeinschaft oder einem Gemeinschaftsmitglied gepachtet wurde. Erlaubt der Gemeinschaft die Durchsetzung ihrer Regeln mit eigener Polizei und die Beschränkung des Zutritts.

gesetzgebende Körperschaft

Artikel 5.4, 5.3

Teil der Legislative. Erlässt Gesetze. Die Zentralgesetzgebung selbst, oder durch diese oder durch eine andere gesetzgebenden Körperschaft mit einer Wichtung geschaffen und mit Rechten ausgestattet.

Initiative

Artikel 4.7

Dokument im Register, aus welchem eine Wahl entsteht, falls ihm 20% an Wichtung zustimmen.

Judikative

Artikel 6.1

Gerichtsbarkeit des Zentralstaates – vom Verfassungsgericht aufgebaut.

Kind

Artikel 8.2

Person, die weder das 18. Lebensjahr vollendet, noch in ihrem Bürgeraccount amtlich ausgewiesen hinterlegt hat, ihre verpflichtende Schulbildung erworben zu haben.

Kinotarchie

Artikel 3.1

Name der Staatsform. Bedeutung: „Herrschaft von Gemeinschaften“
(vom griechischen "kinótita" (Gemeinschaft) und "arkhē" (herrschen))

Körperschaft

Artikel 3.1

Teil des Zentralstaats. im Register verwaltet werden gesetzgebende Körperschaften (Legislative), Räte (Exekutive) und Verfassungsgericht (Judikative).

Legislative

Artikel 3.1

Gesetzgebung des Zentralstaates – besteht aus der Zentralgesetzgebung und allen anderen gesetzgebenden Körperschaften.

Nullgemeinschaft

Artikel 5.1

Gemeinschaft, die nichts tut und kein Stimmgewicht hat. Alle Bürger, die kei­ner anderen Gemeinschaft angehören, sind Mitglieder der Nullgemeinschaft.

Personenwahl

Artikel 4.7

Wahl, welche nur Vollbürger als Optionen zulässt.

Prüfaccount

Artikel 4.3

Nimmt an der Generierung von Blöcken für des Register (die Blockchain) teil. Bekommt Stimmgewicht von Gemeinschaften delegiert. Erhält Geld, falls er den Algorithmus des Registers zuverlässig ausführt.

Rat

Artikel 7.2

Teil der Exekutive, erlässt Verordnungen, besteht aus Ratsmitgliedern. Von der Zentralgesetzgebung oder einer anderen gesetzgebenden Körperschaft mit einer Wichtung geschaffen und mit Rechten ausgestattet. Ermöglicht dem Zentralstaat schnellere Entscheidungen als das Verabschieden von Gesetzen.

Ratsmitglied

Artikel 7.2, 4.3

Von einer oder mehreren Gemeinschaften benannter Vertreter, der im Rat mit dem Stimmgewicht dieser Gemeinschaften abstimmt.

Register (öffentliches)

Artikel 4.1

Eine öffentliche Informationsquelle mit dazugehörenden Rechenalgorithmen, mithilfe einer Blockchain implementiert. Ist dezentral, fälschungssicher, historisiert, ausfallsicher und nachvollziehbar. Bildet Prozesse des Zentralstaates ab. Jeder darf Accounts eröffnen.

Schlüssel-Wert-Paar

Artikel 4.3, 4.4

Strukturierte, zu einem Account gehörende Daten.
Der Schlüssel ist etwas wie „Staatsbürgernummer“ oder „Vorname“. Der Wert des Schlüssels „Vorname“ ist zum Beispiel „Tim“.

signieren

Artikel 4.3

Accounts können Daten signieren (Gültigkeit kann auf einen Account oder eine Staatsbürgernummer beschränkt sein). Damit bescheinigen sie, dass sie diesen Daten vertrauen, und es entsteht ein Vertrauensnetzwerk.

Staatsbürger

Artikel 4.3, 5.1

Alle Personen, die über einen Bürgeraccount verfügen. Kinder können Staatsbürger sein, ohne einen Bürgeraccount zu haben.

Staatsbürgernummer

Artikel 4.3

Wird von einem amtlichen Account signiert. Vom Register genutzt, um sicherzustellen, dass jeder Bürger nur einen Bürgeraccount hat und somit nur einmal zum Stimmgewicht einer Gemeinschaft zählt.

Standardwichtung

Artikel 4.4

Genutzte Wichtung in der Zentralgesetzgebung, bei Verfassungsänderungen, der Wahl von Verfassungsrichtern und der Ermittlung amtlicher Accounts. Alle Vollbürger zählen, maximales Stimmgewicht jeder Gemeinschaft ist 29%.

Stimmberechtigte

Artikel 4.4

Accounts, die bei einer Abstimmung oder Wahl dafür oder dagegen stimmen können. Ihr Stimmgewicht hängt von der benutzten Wichtung ab. Je nach abstimmender Körperschaft können Stimmberechtigte Gemeinschaften, Ratsmitglieder oder Verfassungsrichter sein.

Stimmgewicht

Artikel 4.4

Prozentualer Anteil einer Gemeinschaft oder eines Ratsmitglieds bei einer Abstimmung oder Wahl. Ergibt sich aus der Zahl der Vollbürger jeder Gemeinschaft, möglicherweise prozentual limitiert und/oder nach in den Bürgeraccounts hinterlegten Daten gefiltert (→Wichtung). Muss über alle Stimmberechtigten aufsummiert 100% ergeben.

Universalrechte

Artikel 1.x

Rechte, die ohne Wenn und Aber immer und überall für alle Menschen gelten: Recht auf Würde, Leben und Bildung.

Verfassungsgericht

Artikel 6.1

Spitze der Judikative. Veröffentlicht Verfassungsurteile und Zentralgesetzbuch. Besteht aus neun Verfassungsrichtern, ist für den Aufbau der Judikative verantwortlich. Hält den Zentralstaat und die Gemeinschaften im Rahmen der Verfassung.

Vertrauensnetzwerk

Artikel 4.3

Die Herausbildung eines Konsenses im Register, welche Daten und Accounts verlässlich sind. Entsteht durch das Markieren von Daten als „amtlich“ durch dazu befugte Accounts; allgemein durch das Signieren von Daten und dadurch, dass Accounts andere Accounts als vertrauenswürdig markieren.  

Vollbürger

Artikel 4.3

Bürger, die in ihrem Bürgeraccount amtlich ausgewiesen hinterlegt haben, dass sie die verpflichtende Schulbildung erworben haben. Zählen zum Stimm­gewicht ihrer Gemeinschaft und als erwachsen, unabhängig von ihrem Alter.

Vorschlag

Artikel 4.6

Dokument im Register, über das abgestimmt werden kann. Kann über strukturierte Daten Körperschaften und Wichtungen erschaffen. Bei Zustimmung der Stimmberechtigten wird es zu geltendem Gesetz oder geltender Verordnung.

Wahl

Artikel 4.7

Im Register durchgeführter Prozess, mit welchem die Stimmberechtigten darüber entscheiden, welche mehrerer Alternativen (Accounts, Dokumente, Werte) der Zentralstaat wählt. Entsteht aus einer Initiative.

Wert

Artikel 4.3, 4.7

siehe „Schlüssel-Wert-Paar“

Wichtung

Artikel 4.4

Algorithmus zur Ermittlung des Stimmgewichts einer Gemeinschaft bei einer Abstimmung oder Wahl, sowie für Ratsmitglieder (welche Gemeinschaften vertreten). Wird bei der Erzeugung einer Körperschaft mit angegeben. →Standardwichtung

Zentralgesetz

Artikel 5.3, 3.1

Von der Zentralgesetzgebung erlassenes Gesetz. Unterliegt somit der direkten Kontrolle durch das Verfassungsgericht. Die Verfassung schreibt an verschiedenen Stellen vor, dass für eine bestimmte Aufgabe ein Zentralgesetz existieren muss.

Zentralgesetzgebung

Artikel 5.3

Oberste Körperschaft der Legislative. Erlässt Zentralgesetze, erschafft alle anderen Körperschaften (außer dem Verfassungsgericht).

Zentralgesetzbuch

Artikel 6.7

Übersicht aller Zentralgesetze, regelmäßig durch die Verfassungsrichter veröffentlicht. Kann Zentralgesetze oder Teile von ihnen für ungültig erklären.

Zentralrechte

Artikel 2.x

Rechte, die der Zentralstaat seinen Staatsbürgern nur unter engen Voraussetzungen beschneidet: Gleichheitsgrundsatz, Schutz der Wohnung, Selbstbestimmung, Glaubensfreiheit, Bewegungsfreiheit, Recht auf Wegzug, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.

Zentralstaat

Artikel 3.1

Gliedert sich in die Bereiche Legislative, Exekutive und Judikative. Seine Prozesse werden über das Register abgebildet. Er wird von den Gemeinschaften gesteuert, mit Stimmgewicht nach Anzahl ihrer Mitglieder.